Verhaltenstherapie
Die kognitive Verhaltenstherapie, deren Wirksamkeit wissenschaftlich sehr gut untersucht und bestätigt wurde bildet die Grundlage meiner therapeutischen Arbeit.
In der Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass Verhaltensmuster (Denken, Fühlen und Handeln) erlernt wurden. Das bedeutet auch, dass ungünstige und belastende Denk- und Verhaltensstrategien wie Grübeln, Vermeidungsverhalten, Ausführen von Ritualen und sozialem Rückzug durch adäquatere Strategien ersetzt werden können. Hierbei werden aktuelle Problematiken beleuchtet, die gemeinsam unter Einbezug individueller biographischer Schwerpunkte analysiert und durch Erprobung neuer Strategien verändert werden. Dabei kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz, die sich an den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) orientieren und individuell auf Ihre Person und Ihre Problematik zugeschnitten werden. Hierbei werden auch die Besonderheiten, warum eine gewisse Problematik nicht von alleine wieder verschwindet, wie sie entstanden ist und aufrecht erhalten bleibt, berücksichtigt.
Ein Hauptziel der Therapie besteht darin, eine Reduktion der Symptome zu bewirken und auch eine aktive Selbsthilfe zu erlernen, also wie Sie sich bei Problemen zukünftig eigenständig und aktiv helfen können. Dies setzt Ihre aktive Mitarbeit in den Behandlungssitzungen und zwischen den Sitzungen in Form von zuvor vereinbarten Übungen voraus.
Schwerpunkte
Als psychologische Psychotherapeutin mit der Fachkunde Verhaltenstherapie behandle ich Erwachsene (ab 18 Jahren) mit diversen psychischen Belastungen und Erkrankungen (z.B. Angststörungen, Depressionen, Belastungsreaktionen, Zwangsstörungen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, etc.).
Ich biete hierzu folgende Therapieformen an:
Einzeltherapie
Gruppentherapie
Entspannungsverfahren: Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson (PMR)
Kosten
Damit die Kosten für eine Psychotherapie von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden, ist es erforderlich, sowohl eine psychische Erkrankung als auch die Notwendigkeit ihrer Behandlung nachzuweisen. Hierfür stehen Ihnen bis zu drei Sprechstunden (a 50 Minuten) und vier probatorische Sitzungen zur Verfügung, die ohne vorherige Beantragung von den gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Die notwendigen Formalitäten zur Beantragung der Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei Ihrer Versicherung übernehme ich für Sie.
Gesetzliche Krankenversicherung: Da ich eine vertragsärztliche Praxis führe, werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte zu Ihrem Erstgespräch sowie zu jedem ersten Termin im Quartal mit.
Private Krankenversicherung und Beihilfe: Sowohl mit privaten Krankenversicherungen als auch mit der Beihilfestelle ist eine Abrechnung möglich. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In welchem Umfang die Kosten der Psychotherapie von den privaten Versicherungen übernommen werden, ist von Ihrem Versicherungsschutz abhängig. Bitte erkunden Sie sich vor Antritt der Therapie, welche Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden.
Selbstzahler: Falls Ihre Versicherung die Kosten nicht übernimmt oder Sie aus anderen Gründen die psychotherapeutischen Leistungen selbst finanzieren möchten, müssen Sie keine weiteren Formalitäten beachten und können sich direkt an mich wenden. Das Honorar entspricht der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).